Zum Mitgliedsantrag
Bitte senden Sie den ausgefüllten Mitgliedsantrag an folgende Adresse:
Prinz-Albert-Gesellschaft e.V.
Franziska Bartl
Geschäftsführende Vorsitzende
Schlossplatz 1
96450 Coburg
Nach Beratung durch den Vorstand nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
AUSZUG AUS DER SATZUNG DER GESELLSCHAFT:
§ 3 der Satzung: Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Antragsteller die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche endgültig entscheidet.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod bzw. Erlöschen, Austritt oder Ausschluss.
(4) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zulässig.
(5) Der Ausschluß eines Mitglieds ist nur möglich, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Er erfolgt durch Beschluß des Vorstands und ist dem Mitglied schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
(6) Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
§ 4 der Satzung: Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Sie kann eine Beitragsordnung erlassen.
Jahresbeiträge
• für natürliche Personen: mindestens € 40,-
• für Firmen, juristische Personen, Vereinigungen: mindestens € 50,-
• für Studierende: mindestens € 7,50